(1) Mit diesem Formular bestätigt das Auslandsfinanzamt (= Österreich) für das deutsche Finanzamt die zwischenstaatlichen Einkünfte des Steuerpflichtigen samt dazugehörigen Werbungskosten - bei Zusammenveranlagung (=Ehegattensplitting) zusätzlich auch für den Ehepartner.
(2) Einfacher ist der Nachweis mit Kopien der österreichischen Steuerbescheide