Steuerrecht für Auslandsrentner Empirische Wirtschaftsforschung

Dr. Hannes Leitinger

Niederland 69
5091 Unken (Österreich)
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hannes.leitinger@sbg.at

In diesem Register liste ich alle wichtigen Entscheidungen, die ich in den Verfahren gegen beide Finanzverwaltungen verwende.

2 DE Bescheinigung EU-EWR

01.06.2014 00:10

(1) Mit diesem Formular bestätigt das Auslandsfinanzamt (= Österreich) für das deutsche Finanzamt die zwischenstaatlichen Einkünfte des Steuerpflichtigen samt dazugehörigen Werbungskosten - bei Zusammenveranlagung (=Ehegattensplitting) zusätzlich auch für den Ehepartner.

(2) Einfacher ist der Nachweis mit Kopien der österreichischen Steuerbescheide