Steuerrecht für Auslandsrentner Empirische Wirtschaftsforschung

Dr. Hannes Leitinger

Niederland 69
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Ich versuche seit 2011 durch Gespräche mit dem öBMF bzw. dem FA Neubrandenburg die DOPPELTE Besteuerung der 150.000 Auslandsrentner RICHTIG zu stellen bzw. zu vereinfachen sowie die EU-Bescheinigungen korrekt ausfertigen zu lassen und zu vereinfachen. 2018 dürfte es durch bisher nicht angewandtes EU-Recht zur Entscheidung zugunsten der Rentner kommen:

(A) Beim österreichischen Steuerverfahren habe ich in sieben Jahren keine Veränderung bei der DOPPELTEN Besteuerung erreicht. Im Gegenteil betonieren sich das öBMF und die österreichische Finanzverwaltung mit ihrer FALSCH-MEINUNG ein. Über Auftrag der Vorständin des FA Zell am See droht mir im November 2014 der Ombudsmann beim öBMF "finanzstrafrechtliche Konsequenzen" an, falls ich und die 150.000 Auslandsrentner nicht die Auslegung der österreichischen Finanzverwaltung übernehmen. Weiters droht er mir mit einer Anzeige wegen Winkelschreiberei, "weil ich ohne Befugnis andere Steuerpflichtige vertrete." 2016 und 2017 wurden zu diesem Finanzstrafverfahren erste Erhebungen gegen mich durchgeführt.

Gemäß "Arbeitnehmer-Freizügigkeit" dürfen Rentner aber bei der Besteuerung in einem anderen EU-Land nicht schlechtergestellt werden (= Diskriminierung). Das hilft uns bei der "Doppelten Besteuerung", weil ja bis 2004 die Rentenbeiträge in DE aus dem Versteuerten Einkommen bezahlt wurden und das dEStG dafür einen steuerfreien Teil der Rente bei der Auszahlung vorsieht ("Rentenfreibetrag").

Es dürften daher für 150.000 Auslandsrentnern von 2005 - 2018 mehr als 2 Mio. Bescheide falsch sein.

(B) Die Vorlage der Nichtanerkennung der vollen Sozialversicherungsbeiträge im August 2017 durch des FG Köln an den [1] EuGH zur Prüfung erleichtert die Situation für mich und die 150.000 österreichischen Auslandsrentner - falls dieser Steuerfall mit unseren vergleichbar ist. Der EuGH hat am 06.12.2018 im Fall "Frank Montag" im Sinn der Auslandsrentner entschieden und es sind mehr als 2 Mio. Bescheide zu korrigieren.

(C) Beim deutschen Steuerverfahren sind alle seit 2005 von österreichischen Finanzämtern ausgestellten und bescheinigten Einkünfte ("EUB-Bescheinigungen") FALSCH und erzeugen ZUSÄTZLICH beträchtliche Steuer-Überschreitungen, weil die nicht n Sozialversicherung-Beiträge beim FA Neubrandenburg gar nicht als Werbungskosten ankommen.

Im September 2017 hat der Fachvorstand des FA Zell am See telefonisch zugegeben, dass meine Ansicht zur Falsch-Beurkundung aller EU-Bescheinigungen RICHTIG ist und die neuen EUBs die WKO zur Gänze enthalten werden. Was ist aber mit allen seit 2005 durch österreichische FA FALSCH ausgestellten Bescheinigungen? Anschliessend hat der Fachvorstand die telefonische Zusage ausdrücklich wieder zurückgenommen. Neue Anträge 2018 werden vom FA Zell am See jetzt richtig ausgestellt, aber trotzdem nicht vom FA Neubrandenburg berücksichtigt.

Zusammenstellung, wer aller den Auslandsrentnern die Unterstützung nach meinem höflichem Ersuchen abgesagt hat:

- beide Pensionistenverbände
- die Volksanwaltschaft, Volksanwältin Frau Dr. Gertrude Brinek
- die Steuerrechtsprofessoren an den Universitäten Salzburg (7 x), Innsbruck, Graz, Wien und der WU-Wien
- alle wichtigen Zeitungen von OE und der Bürgeranwalt im ORF, Dr. Peter Resetarits

Vom örtlichen Steuerberater habe ich 2011 eine dezidierte Absage erhalten und alle anderen Steuerberater erklären mir, "dass sich ein Einsatz nicht rechnet und sie bei dem Verfahren in DE gar nicht vertreten dürfen". Von den Steuergesellschaften habe ich im Internet zur Besteuerung von Auslandsrenten überhaupt nichts gefunden und keine einzige Antwort im Blog ("Gästebuch") erhalten.

Über die aktuelle Situation habe ich am 04.08.2019 nochmals den Bundespräsidenten, der auch Auslandsrentner ist, die Frau Bundeskanzlerin und den öFinanzminister informiert.

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In diesem Register liste ich alle wichtigen Entscheidungen, die ich in den Verfahren gegen beide Finanzverwaltungen verwende.