Steuerrecht für Auslandsrentner Empirische Wirtschaftsforschung

Dr. Hannes Leitinger

Niederland 69
5091 Unken (Österreich)
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hannes.leitinger@sbg.at

 

Besteuerung von Auslandsrenten

Seit 2011 beschäftige ich mich mit der Besteuerung von deutschen Renten in Österreich und Deutschland, weil in meinem Heimatort an der Grenze zu Bayern 400 Personen davon betroffen sind und österreichweit 150.000. 

Überblick

2005 DE - Seit 2005 werden bei allen Steuerbescheiden die Krankversicherungsbeiträge nicht als Werbungskosten abgesetzt und das öBMF sowie die öFinanzämter helfen dabei mit.

2013 DE - Die Zusammenveranlagung von Ehegatten wurde 2013 vom FA Neubrandenburg ausgesetzt und ist seit 2016 wieder gesetzeskonform. Nach dem Todesjahr des Ehepartners ist noch ein weiteres Jahr beim Splitting möglich ("Gnaden-Splitting").

2014 OE - Dramatische Entwicklung durch Einschüchterung mit nötigender "Strafandrohung" des öBMF und der österreichischen Finanzverwaltung in der Frage "Doppelte Besteuerung" und dem "Verbot, dass ich mich für andere Auslandsrentner ehrenamtlich einsetze" (Falschberatung von Rentnern). 

2016 OE - Die oe Finanzpolizei führt am 26.04.2016 mit mir - ohne Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens - eine 7-stündige "Vernehmung" durch.- Ergebnis = keines.

2017 DE - Bei der Durchforstung von UNI-Archiven finde ich in Deutschland viele wissenschaftliche Unterlagen zur Besteuerung von zwischenstaatlichen Renten - zugeschnitten auf Deutschland und Österreich. Ich nehme im Sommer 2017 Kontakt zu den Wissenschaftlern bzw. Internationalen Steuerberatern auf. Jedes Gespräch mit den Wissenschaftern bestätigt meine bisherige Fachmeinung.

2017 DE - Das FG Köln legt den Fall eines zwischenstaatlichen Rentners wegen Verweigerung der vollständigen Absetzbarkeit von Sozialversicherung-Beiträgen dem EuGH zur Entscheidung vor > Diskriminierungsverbot nach der EU-Arbeitnehmer-Freizügigkeit.

2018 DE - Am 06.12.2018 ergeht vom EuGH das Urteil "Frank Montag" im Sinn der Auslandsrentner - d.h. mehr als 2 Mio. Bescheide der österreichischen Auslandsrentner sind FALSCH, weil Plichtbeiträge zur Kranken-VS im zwischen-staatlichen Bereich als Werbungskosten zu behandeln sind. Zwischen OE und DE darf ein Arbeitnehmer auch im Fall der Auslandsrenten gemäß EU-Arbeitnehmer-Freizügigkeit nicht benachteiligt werden!

2019 DE+OE - Seit November 2019 haben WIWO, FOCUS, SZ und BILD berichtet, dass Renten bei den deutschen Finanzämtern VERFASSUNGSWIDRIG besteuert werden. Wie in OE Prof. Dr. Werner Doralt hat Oberstrichter Egmont Kulosa (BFH = Bundesfinanzhof) festgestellt, dass wegen der Systemumstellung bei der Besteuerung ab 2005 zuerst die aus den versteuerten Beiträgen finanzierten DRV-Renten STEUERFREI zu stellen sind und erst anschließend die Renten zu 100% in die BMGRL eingehen dürfen. Der deutsche Renten-Freibetrag ist daher zu "ungenau" und verfassungswidrig. Diese Auslegung müsste auch für OE gelten.

Im Jahr 2020 gibt es bereits Klagen von 2 Rentnern an den BFH: AZ "X R 33/19" und AZ "X R 20/19". 

2020 DE - Alle de Finanzämter lehnen bisher die Anerkennung des oe Kirchenbeitrages ab. Betroffen sind mehr als 2 Mio Steuerbescheide. Das hat ein deutsches  Steuerportal richtig gestellt - www.steuerncheck.net/ausland-kirchensteuer 

2020 OE - Ein Rechtsanwalt aus Gmunden hat für einen oberösterreichischen Steuerberater am 26.05.2020 beim Verfassungsgerichtshof gegen die Doppelte Besteuerung im österreichischen Progressionsvorbehalt geklagt. Der VfGH hat im Oktober 2020 das Verfahrenan den VwGH zur Entscheidung weiter geleitet.

2021 DE - Die BILD kündigt am 26.04.2021 die Entscheidung des BFH in der Verfassungswidrigkeit des Rentenfreibetrages (Doppelbesteuerung) für 19.05.2021 an.

Hinweis:
Weil die zwischenstaatlichen Steuerverfahren für die Auslandsrenten sehr kompliziert sind, habe ich von meinen Vorträgen FOLIEN als PDF zusammengestellt, in denen auf den Seiten 2 und 3 die "Grundsätze" und auf den folgenden Seiten "Erläuterungen, Berechnungen und Gesetz-Textstellen" angeführt sind:

    DOKU V11 0 HPT Rentenbesteuerung.pdf (1,2 MB)          [Version 11 vom OKT 2017 - wird 2020 überarbeitet]

Dr. Hannes Leitinger - Unken am 26.04.2021 [l.Ä.]
 

In diesem Register liste ich alle wichtigen Entscheidungen, die ich in den Verfahren gegen beide Finanzverwaltungen verwende.